Klasse T

Zugmaschinen (nationale Klasse)

Mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)


Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen

Mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)


Mindestalter: 16 Jahre,