Klasse D

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). 

Mindestalter: 24 Jahre, 
Vorbesitz Führerscheinklasse B
Gültigkeit: 5 Jahre (ab 50 Jahren MPU)